Zwischenmaßnahmen zur Förderung der Entwicklung charakteristischer industrieller Cluster kleiner und mittlerer Unternehmen
Sep 14, 2022
Um die Entwicklung charakteristischer industrieller Cluster kleiner und mittlerer Unternehmen weiter zu fördern und die qualitativ hochwertige Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern, hat das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie kürzlich die vorläufigen Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung erlassen charakteristische Industriecluster kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Hauptteil der „Maßnahmen“ besteht aus fünf Kapiteln. Das erste Kapitel ist allgemein gehalten und verdeutlicht Grundlagen, Definition, Grundsätze und Aufgabenverteilung für die Förderung charakteristischer industrieller Cluster kleiner und mittlerer Unternehmen. Kapitel II Anforderungen an den Anbau, die Anforderungen an die Anbaurichtung und die Umsetzungsmaßnahmen vorlegen. Kapitel 3 Identifizierungsverfahren legt die Verfahren zur Anmeldung, Vorprüfung, Nachprüfung und Identifizierung fest. Das vierte Kapitel ist das dynamische Management, das die Gültigkeitsdauer der Akkreditierung, die tägliche Überwachung und Bewertung, die Überprüfung nach Ablauf und den Widerruf der Akkreditierung klar definiert. Kapitel 5 Ergänzende Bestimmungen mit Angabe des Freigabegegenstands und des Durchführungsdatums der Freigabe. Der Anhang legt fest, dass die Identifizierungskriterien von Clustern die Anforderungen einer starken Kernwettbewerbsfähigkeit, qualitativ hochwertiger kleiner und mittlerer Unternehmen mit bemerkenswerten Leistungen bei der Gradientenkultivierung, einer effizienten Zusammenarbeit in der Lieferkette der Industriekette, einer starken kooperativen Innovationsfähigkeit und einem offensichtlichen digitalen Transformationseffekt erfüllen müssen , hohes Maß an grüner Entwicklung und Entwicklung. Acht Anforderungen, darunter ein hohes Maß an Offenheit und Zusammenarbeit, starke Governance und Servicefähigkeiten. Diese Maßnahmen treten am 13. September 2022 in Kraft.
Übergangsmaßnahmen zur Förderung der Entwicklung charakteristischer industrieller Cluster kleiner und mittlerer Unternehmen
Artikel 1 Zur Förderung der hochwertigen Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Erhöhung des Niveaus der spezialisierten, charakteristischen und gebündelten Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in Übereinstimmung mit dem Vierzehnten Fünfjahresplan für die nationale Wirtschaft und soziale Entwicklung der Volksrepublik China und der Entwurf der Vision für 2035 „Meinungen zur Förderung des Urbanisierungsbaus mit Kreisstädten als wichtige Träger“ und „Der vierzehnte Fünfjahresplan zur Förderung der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen“, diese Maßnahmen werden formuliert.
Artikel 2 Die in diesen Maßnahmen genannten charakteristischen Industriecluster kleiner und mittlerer Unternehmen (im Folgenden als "Cluster" bezeichnet) werden im Rahmen von Abteilungen auf Kreisebene angesiedelt, die von neuen Entwicklungskonzepten geleitet werden, mit kleinen und mittleren Unternehmen. große Unternehmen als Hauptkörper, mit Schwerpunkt auf führenden Industrien, herausragenden Vorteilen und Merkmalen und Agglomeration von Ressourcenelementen. , Ein Industriecluster kleiner und mittlerer Unternehmen mit einem effizienten Kooperationsnetzwerk, perfekten Governance-Services und einer starken Kernwettbewerbsfähigkeit.
Artikel 3 Die Cluster-Förderarbeit zielt darauf ab, die zentrale Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern, die Vitalität der Kreiswirtschaft zu stimulieren, die Widerstandsfähigkeit der Industriekette und der Lieferkette zu verbessern und die Unterstützungsfähigkeiten wichtiger Glieder zu gewährleisten , genaue und umfassende Umsetzung des neuen Entwicklungskonzepts und Einhaltung der staatlichen Leitlinien und Marktführerschaft. Halten Sie gemeinsam an der Kombination aus der Kultivierung exzellenter Unternehmen und der Stärkung der Industrie fest und bestehen Sie auf der Kombination aus dynamischem Management und präzisen Dienstleistungen.
Artikel 4 Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie ist verantwortlich für die Makroleitung und Gesamtkoordinierung der Cluster-Förderungsarbeit, die Förderung der Verbreitung von Unterstützungsrichtlinien, die Herausgabe von Zertifizierungsstandards und die Durchführung von Zertifizierung, Überwachung und Bewertung. Alle Provinzen, autonomen Regionen, Gemeinden, die direkt der Zentralregierung unterstellt sind, Städte mit separater staatlicher Planung und die zuständigen Behörden des Xinjiang Production and Construction Corps (im Folgenden gemeinsam als zuständige Behörden der Provinzen für KMU bezeichnet) sind für die Kultivierung lokaler Cluster verantwortlich und unterstützen das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie zur Durchführung von Antragsannahmen, Vorprüfungen, Überweisungen, Überwachung und anderen Routineaufgaben.
Artikel 5 Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie richtet einen Mechanismus für die dynamische Verwaltung von Clustern sowie einen Verfolgungs- und Überwachungsmechanismus ein. Während des Zeitraums des „14. Fünfjahresplans“ wurden landesweit etwa 200 Cluster identifiziert, und lokale Regierungen wurden angeleitet und unterstützt, eine Reihe von Clustern auf Provinzebene zu kultivieren.







